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Deko

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Deko

Gültig ab 01. Jänner 2023


1.PRÄAMBEL

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1A-Betreuung enthalten Informationen über organisatorische Abläufe und Vertragsverbindlichkeiten. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Tarife geregelt und aktuelle Kostenübersichten in Beilagen angeführt. Die Leistungen unterliegen grundsätzlich keiner öffentlichen Förderungen und werden für alle Menschen, unabhängig vom Einkommen gleich berechnet. Sollten öffentliche Förderungen erzielt werden, kommen diese dem Klienten zugute. Die finanzielle Eigenleistung der Klienten, ist von der Art und dem Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen abhängig.

 

2.AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Auftragsbestätigung mit Kostenübersicht, sind die Grundlage der Vereinbarung zwischen 1A-Betreuung und dem Klienten. Diese Vereinbarung kann jederzeit, von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, wobei die Kündigung per E-Mail oder schriftlich erfolgen kann. Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis bleiben bis zum Kündigungstermin bestehen. Der Vertrag erlischt automatisch mit dem Ableben des Klienten, dies muss mit einer Sterbeurkunde bestätigt werden und es erfolgt zu diesem Stichtag eine aliquote Abrechnung. Für den Fall der außerordentlichen Aufkündigung bzw. Auflösung dieses Vertrages durch den Auftragnehmer erfolgt im Falle der berechtigten Auflösung eine aliquote Rückerstattung. Im Falle der Änderung des Pflegebedarfes wird die Leistung angepasst und wird eine neue Auftragsbestätigung unterfertigt. Sollte sich der Klient einem vorübergehenden Spitalsaufenthalt unterziehen müssen, bleibt die Betreuerin wie vereinbart bei dem Klienten in der Wohnung oder wenn gewünscht und vom KH erlaubt im Spital, bis zur Beendigung Ihres Turnus.

 

3. AUSZAHLUNGEN AN BETREUER

 

Die direkte Bezahlung an den/die Betreuer ist vereinbarungsgemäß ausgeschlossen. Ein Wechsel des/der Betreuer(s) kann aus persönlichen Gründen sowohl über Ersuchen des Klienten als auch über Ersuchen des/der Betreuer(s) erfolgen. 1A-Betreuung wird in Vertretung des Klienten, bei einem Wechsel des/der Betreuer(s) die Zahlung des Anreisetages, nicht jedoch die Zahlung des Abreisetages vereinbaren. Dadurch erfolgen keine Doppelzahlungen. Die Auszahlungen der Betreuerhonorare erfolgt immer erst nach Turnusende, nach erbrachtem Werk und nach Zahlungseingang des Klienten (24hBetreuung) plus 5 Banktagen.

 

4. STUNDENWEISE BETREUUNG

 

Die Kosten für die Tagesbetreuung richten sich nach dem allgemeinen Stundensatz laut Auftragsbestätigung. Für die stundenweise Betreuung werden die Zeiten mit dem Klienten vorab vereinbart. Die Stunden werden in vollen 60 Minuten Einheiten bewertet und verrechnet. Die von dem Klienten unterzeichnete, wenn es aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, auch die nicht unterzeichnete Stundenaufzeichnung des/der Betreuerin dient 1A Betreuung als Verrechnungsgrundlage. Die Auszahlung der Betreuerhonorare erfolgt bis 10. im Folgemonat nach fristgerechter Übermittlung der Stundenaufzeichnung bis 5. im Folgemonat.

 

5.REISEKOSTEN DER BETREUER

 

Die Reisekosten des/der Betreuer(s) bei 24 Stunden Betreuung, betragen pro Turnus/Betreuer zwischen € 100.- und € 130.- und sind nach Absprache, vom Klienten per Rechnung von „1A Betreuung“ zu tragen. Die allfällige Verrechnung von Kilometergeld für Fahrten des Betreuers bei stundenweiser Betreuung innerhalb des Bundeslandes sind jeweils individuell zu vereinbaren.

 

6. RECHTE UND PFLICHTEN

 

Dem Betreuer/In der 24h Pflege müssen tagsüber 2h Pause/Freizeit täglich zur Erholung frei gegeben werden. Die Pausen müssen vorab mit dem Klienten und/oder Angehörigen vereinbart werden. Sollte es keine Möglichkeit geben den Patienten allein zu lassen, bzw. sollte kein Angehöriger die Betreuung übernehmen können, stellt Ihnen 1A Betreuung eine stundenweise Betreuerin, gegen Entgelt zur Verfügung. Eine entsprechende Vereinbarung muss zusätzlich unterzeichnet werden.

 

7. KÖRPERPFLEGE DES KLIENTEN

 

Körperpflege wie Duschen und Baden bei Patienten mit Pflegestufe 6+7 müssen gesetzlich aus Sicherheitsgründen mit einer 2 Betreuungsperson und mind. 1x pro Woche durchgeführt werden. Eine 2 Betreuungskraft dient der Sicherheit des Patienten und der Betreuerin, um sie vor Verletzungen zu schützen. Die zusätzliche Betreuerin wird mit € 30.- pro Einsatz extra verrechnet. Die Zeiten der Körperpflege müssen jeweils am Beginn des Monats im Büro und mit der Betreuerin terminisiert werden, um einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können. Wir versuchen Wünsche zu berücksichtigen, können dafür aber nicht garantieren.

 

8. RECHNUNGSLEGUNG / TARIFE

 

Die Kosten für die 24 h-Betreuung sind durch den Klienten jeweils für einen Monat im Voraus zu bezahlen. Sollte nicht die volle Betreuungsleistung innerhalb dieses Zeitraumes in Anspruch genommen werden z.B. bei vorübergehendem Krankenhausaufenthalt, wird der anteilige Vorauszahlungsbetrag rückerstattet. Für die stundenweise Betreuung erfolgt die Bezahlung am Ende des Monats. Als Basis für die stundenweise Abrechnung werden die unterschriebenen, genehmigten und an 1A Betreuung rechtzeitig übermittelten Stundenaufzeichnungen herangezogen.

 

1. SONN-UND FEIERTAGE

 

1A Betreuung verrechnet bei 24 Stunden Betreuung für Sonn- und Feiertage einen Zuschlag von € 10.- pro Tag an den Klienten. Bei stundenweiser Betreuung wird ein 50%iger Aufschlag pro Stunde verrechnet.

 

2. 24h-Hotline

 

Unser Büro und die 24h Hotline ist kostenlos in der Zeit von Montag bis Freitag: 08:00 bis 17:00 Uhr erreichbar und steht Ihnen gerne zur Verfügung. Außerhalb dieser Bürozeiten und an Sonn- und Feiertagen werden zusätzliche Kosten in Höhe von € 5.- pro Telefonat an sie verrechnet. Sollten sie die 24 Stunden Hotline im vollen Umfang und uneingeschränkt nützen wollen, wird eine Pauschale in Höhe von

€ 110.- pro Monat zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

3. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

 

Die Zahlungen an 1A Betreuung für die treuhändige Abwicklung von Drittleistungen, sowie den Eigenaufwand, sind wenn möglich mittels Einzugsermächtigung von den Klienten zu leisten. Die Bezahlung an den/die Betreuer erfolgt für den Klienten treuhändig, und kann daher erst nach Erhalt der Zahlung von 1A Betreuung an den/die Betreuer weitergeleitet werden. Die pünktliche Zahlung ist erforderlich, um die Leistungserbringung aufrecht erhalten zu können. Die Preise für Verwaltung und Qualitätssicherung verstehen sich ab Unterfertigung des Vertrages und werden auf Basis der Steigerung des Verbraucherpreisindex 2015 jährlich angepasst. Es wird ausdrücklich die Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag, dient die für den Monat Oktober, Jahr 2015 errechnete Indexzahl die jährlich angepasst wird.

 

4. MAHNWESEN

 

Das Mahnwesen von 1A Betreuung ist auf 7 Tage Zahlungsverzug eingestellt. Für jede Mahnung werden 4% p.A. Verzugszinsen, für Pflege mit Herzlichkeit Leistungen und die selbständigen Betreuungsleistungen Dritter zusätzlich veranschlagt. Wir sind berechtigt, ihre Leistungen bei 10 Tagen Zahlungsverzug, von Seiten der Klienten einzustellen, ohne für nachteilige Folgen zu haften.

 

5. STORNO / TERMINABSAGEN

 

Terminabsagen seitens des Klienten müssen mindestens 24 Stunden vor, eines bereits vereinbarten Termins schriftlich oder telefonisch storniert werden, sonst werden 50% der Betreuungskosten von 1A Betreuung an Stornokosten verrechnet. Bei Krankheit des Klienten muss der vereinbarte Termin, mit ärztlichem Attest, mind. 3 Stunden vorher storniert werden, sonst werden ebenfalls 50% der Betreuungskosten verrechnet.

 

HAFTUNG

 

1A Betreuung ist bemüht und bestrebt, ihre Leistungen auf höchstem Niveau zu erbringen. Betreuer, die über Vermittlung/Organisation von 1A Betreuung direkt und selbständig für Klienten tätig werden, benennt 1A Betreuung aufgrund der Auswahl als verlässlichen Partner. Fehlleistungen können zwar weitgehend eingeschränkt, aber nie ganz ausgeschlossen werden. 1A Betreuung ist in der Verhinderung von Fehlleistungen durch für Klienten tätige Betreuer, ganz wesentlich auf rechtzeitige und exakte Informationen des Klienten angewiesen, um welche 1A Betreuung ersucht. 1A Betreuung hat sich gegenüber Betreuern für die Anliegen des Klienten einzusetzen. Für Fehlverhalten (z.B. versäumte Ab- und Anmeldung, SVA oder Est Zahlungen) und Fehlleistungen durch Betreuer (die zwar selbstständig, wenngleich über die Organisation von 1A Betreuung, für den Klienten tätig sind), sind ausschließlich die Betreuer selbst verantwortlich, 1A Betreuung übernimmt keinerlei Haftung und ist somit Schad- und klaglos zu halten. Pflege mit Herzlichkeit prüft im Rahmen der Personalentwicklung, ob alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind, und unterstützt die Betreuer in behördlichen Angelegenheiten bei Bedarf. Für die laufende Aktualisierung der Dokumente, übernimmt 1A Betreuung jedoch keine Garantie.

Trotz bester Vorsicht und Recherche übernehmen wir keine Verantwortung auf die Vollständigkeit und den Inhalt dieser Homepage. Diesbezügliche Haftungen schließen wir auch bei etwaigen Partnern sowie Übersetzungsfehlern gänzlich aus. Bei etwaigen Übersetzungsfehlern ist hierbei der deutsche Wortlaut maßgeblich. Sollten Sie diesbezügliche Unstimmigkeiten erkennen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns: office@1a-betreuung.at

Wir werden versuchen Ihre Anliegen umgehend zu bearbeiten.

DOKUMENTATION

 

Mit Abschluss dieser Vereinbarung stimmt der Klient der elektronischen Datenverarbeitung durch 1A Betreuung zu. Die erfassten Daten werden ausschließlich zur Unterstützung der Dokumentation von Leistungen, sowie zum Nachweis der Klientenbetreuung und für statistische, anonymisierte Auswertungen verwendet. 1A Betreuung unterliegt den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Führung einer Pflegedokumentation (GuKG §5). 1A Mitarbeiter Mitarbeiter, sowie Betreuer unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht. Laut Patientencharta kann ein Klient jederzeit Einsicht, in die über ihn geführte Dokumentation nehmen (Art. 19). Auch kann ein Klient bei Bedarf Abzüge der Dokumentation verlangen (Art. 22).

 

Ich bestätige mit meiner Unterschrift die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben.

 

 

 

 

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                              Ort/Datum                                                                                                                                                     Unterschrift Klient

1A Betreuung - Mirella Hatemic

Hauptplatz 10, 9500 Villach, Kärnten | Nibelungengasse 1-3, 1010 Wien

Mobile: +43 (0) 664-931-200-00

24 h Hotline: +43 (0) 664-930-981-11

E-Mail: office@1a-betreuung.at

Website: www.1a-betreuung.at

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